Stiftung Ute Michaels

Stiftungszweck:

A) Erhaltung der Sammlung

Die Stiftung wurde gegründet, um den Sammlungsbestand unauflöslich für die Allgemeinheit zu erhalten und damit ein eher unbekanntes und verkanntes Gebiet der europäischen Kulturgeschichte auch nachfolgenden Generationen durch moderne Präsentationsformen öffentlich zugänglich zu machen.
Die Stiftung hat die wichtige Aufgabe, den einwandfreien Bestand der Sammlung durch ständige gewissenhafte Aufsicht zu gewährleisten und auftretende Schäden durch ausgewiesene Fachleute restaurieren zu lassen.
 
B) Leihgaben aus der Sammlung

In Zusammenarbeit mit Museen des In- und Auslandes oder anderen öffentlich wirksamen Institutionen können einzelne oder mehrere Exemplare der Sammlung befristet für Ausstellungen ausgeliehen werden, sofern dabei der Stiftungszweck der Förderung von Kunst und Kultur erfüllt wird.
 
C) Andere Kunstgegenstände aus dem Eigentum der Stiftung

Im Stiftungseigentum befindliche sonstige Kunstgegenstände können befristet zur Gestaltung und Vervollständigung einer Ausstellung ausgeliehen werden.
Die Modalitäten richten sich nach üblichen leihvertraglichen Regelungen oder nach den zwischen Leihgeber und Leihnehmer unter juristischem Beistand festgesetzten Bedingungen.
 
D) Wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen

Mit Genehmigung und unter Aufsicht der Stiftungsorgane, jedoch nur auf persönliche oder schriftliche Empfehlung Vorgesetzter der entsprechenden Institute und Universitätsbereiche können Teile der Sammlung für wissenschaftliche Arbeiten eingesehen und ausgewertet werden. Eine Ausleihe oder Entnahme aus dem Bereich der Stiftung ist nicht möglich.

Wie bei einer Wanderausstellung werden hier ausgewählte Stücke der Sammlung präsentiert.
Ungefähr vierteljährlich wechseln die Exponate.
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